Ausbaubeiträge
Ausbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW)
Nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NW) werden Ausbaubeiträge zur Deckung des Aufwandes für die nochmalige Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erhoben.
Beitragspflichtig sind diejenigen Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte, deren Grundstücken eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit durch die Maßnahme geboten wird.
Anlaufstellen
Kontaktpersonen
Wegweiser am Haus der Bildung, Begegnung und Kultur (HBBK)
Verena Wittwer Fotografie
20.04.2026
Gemeinsam gegen Einsamkeit
Im Austausch aktiv werden!
Am 30. April um 11.30 Uhr lädt die Volkshochschule Waltrop ins Haus der Bildung, Begegnung und Kultur (HBBK, Ziegeleistraße 14, 45731 Waltrop) zum Austausch ein. Der Eintritt ist frei. Anmeldungen und Information unter www.vhs-waltrop.de; vhs@vhs-waltrop.de oder 02309 9626-0.
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