Auf dem Gelände des ehemaligen Waldstadions in Waltrop entsteht derzeit ein neues Wohnbaugebiet. Anfang des Jahres 2023 hatte die Stadt Waltrop dazu einen Investoren-Wettbewerb für die Mehrfamilienhäuser dieses Gebietes durchgeführt. Die Investor:innen stehen nun fest.
Insgesamt entstehen auf sechs Baufeldern acht Mehrfamilienhäuser. Nachdem die Grundstücke an die jeweiligen Investor:innen vergeben worden sind, müssen diese zunächst einen Bauantrag bei der Bauaufsicht der Stadt Waltrop einreichen. Sobald der Bauantrag genehmigt worden ist, können die Investor:innen mit dem Bau der Mehrfamilienhäuser beginnen.
Die Stadt Waltrop weist darauf hin, dass der Fachbereich Stadtentwicklung nicht als Wohnraumvermittler tätig ist. Informationen über Wohnungsgrößen, Verfügbarkeiten, Preise oder Sonstiges können Bürger:innen bei den jeweiligen Investor:innen erfragen. Kontaktdaten finden sich auf der Internetseite der Stadt Waltrop (Link).
Vorgaben für die Wettbewerbs-Teilnehmenden
Für den Investoren-Wettbewerb hatte die Stadt Waltrop Vorgaben gemacht, die die Wettbewerbs-Teilnehmenden beachten mussten: Gefordert waren Mehrfamilienhäuser im Typus Stadtvilla mit offener Bauweise, die maximal über drei Vollgeschosse sowie ein zurückversetztes Staffelgeschoss verfügen. Zulässige Dachformen sind Pult- und Flachdächer (bis max. 10% Dachneigung). Zudem mussten Fahrradabstellanlagen vorgesehen werden.
In den Mehrfamilienhäusern im Baugebiet „Waldstadion“ sollen auch 5-Zimmer-Wohnungen, 4-Zimmer-Wohnungen sowie Single-Apartments mit separatem Schlafzimmer entstehen. Das entspricht der aktuellen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt und gewährleistet einen Wohnungsmix im Quartier.
Fassadenbegrünung und klimafreundliche Außenanlagen
Die eingegangenen Wettbewerbs-Entwürfe wurden anschließend bewertet. Verpflichtendes Kriterium war unter anderem, dass sie den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan Nr. 78 „Waldstadion“ entsprechen. Bewertungskriterien waren darüber hinaus die städtebauliche, architektonische sowie gestalterische Qualität des Entwurfes, die Funktionalität und Nutzbarkeit (z.B. nutzerfreundliche Grundrissgestaltung insbesondere für Familien und Senioren) sowie Nachhaltigkeit (z.B. zusätzliche Fassadenbegrünung, Energiestandard, klimafreundliche Außenanlagengestaltung).
Auf dem Bild: Skizze des Neubaugebiets „Waldstadion“.