DIESE MELDUNG WURDE AKTUALISIERT UND URSPRÜNGLICH AM 04.05.2020 VERÖFFENTLICHT.
In diesem Schuljahr wird es aller Voraussicht nach keine Rückkehr zum „normalen“ Unterricht an den Schulen geben. Allerdings sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler mindestens an einem Tag in der Woche Präsenz-Unterricht und somit wichtige Unterstützung beim Lernen auf Distanz erhalten. In NRW gibt es das bereits für die Abschlussklassen weiterführender Schulen. Die Grundschul- und Förderschul-Abschlussklassen erhalten ab dem 7. Mai 2020 Unterricht (ausgenommen Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung), Kinder aus den übrigen Grundschul- und Förderschuljahrgängen voraussichtlich und vorerst noch unter Vorbehalt ab dem 11. Mai 2020 – allerdings verbunden mit Einschränkungen und Regelungen und zumeist vorerst an einem Tag in der Woche.
Die Schulen erarbeiten vorbehaltlich der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 entsprechende Konzepte, die Planungssicherheit bis zum Schuljahresende gewährleisten sollen.
>>> Hier geht's zu den aktuellen Landes-Verordnungen
>>> Hier geht’s zu den laufend aktualisierten Informationen direkt vom Schulministerium
>>> Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV und Schülerspezialverkehr
Die Länder haben in der Ministerpräsidentenkonferenz entschieden, dass ab dem 4. Mai 2020 vorzugsweise die 4. Grundschulklassen sowie Abschlussklassen des kommenden Jahres in den Unterricht zurückkehren können. Für die Zeit darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz entsprechende Empfehlungen erarbeitet.
In Nordrhein-Westfalen nehmen Abschlussklassen weiterführender Schulen schon seit dem 23. April 2020 wieder Präsenzunterrichtsangebote wahr. Unterrichtsstarts für weitere Schülergruppen – und damit die Wiederaufnahme des Unterrichts an den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen – ist für Donnerstag, den 7. Mai 2020 vorzusehen. An den ersten beiden Tagen, also am 7. und 8. Mai 2020, soll zunächst nur Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen stattfinden. Ausgenommen sind derzeit noch die Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Ab dem 11. Mai 2020 sollen in einem tageweise „rollierenden“ System die Kinder der übrigen Grundschul- und Förderschuljahrgänge wieder an mindestens einem Tag in der Woche in die Schulen gehen können.
Parallel zur Wiederaufnahme des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes wird die Notbetreuung fortgeführt und ist auf weitere berufliche Tätigkeitsbereiche (u. a. Alleinerziehende - berufstätig oder in Prüfungen) ausgeweitet worden. Grundlage bildet die Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wurde.
Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen in den Primarstufen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Hier wird es von Ort zu Ort und Schule zu Schule individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme und den Umfang der Betreuung geben müssen. Aus Gründen des Infektionsschutzes werden die Klassen in Abhängigkeit von Raum- und Klassenstärke halbiert.
Jede Grund- und Förderschule erarbeitet ein Unterrichtskonzept, das nach Möglichkeit und vorbehaltlich noch ausstehender Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020 für Planungssicherheit bis zum Ende des Schuljahres sorgen soll. Folgende Eckpunkte für die Wiederaufnahme des Schulbetriebes sollen dabei berücksichtigt werden:
Es wird für dieses Schuljahr aller Voraussicht nach schulrechtliche Anpassungen geben. Dem Landtag liegt ein Gesetzentwurf sowie dazugehörige Änderungen an den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen aller Schulformen vor.
Sämtliche Schritte der Schulöffnung für die Klassen 1 bis 3, die frühestens ab dem 11. Mai 2020 realisiert würden, stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beratungen zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 6. Mai 2020.
ZUSAMMENFASSUNG
Soweit die bisherigen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sowie der entsprechende Beschluss der Kultusministerkonferenz über den 6. Mai 2020 hinaus Bestand haben, bedeutet das für die Grund- und Förderschulen in NRW:
>>> Weitere Infos zum Schulbetrieb in der Corona-Krise
>>> Info-Übersicht zur Corona-Krise in Waltop
Auf dem Bild: Arbeit am Schreibpult. Text im Bild: Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, Beschulung in NRW. Foto: freepik.com