Die Stadt Waltrop fördert mit Zuschüssen die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen sowie Stecker-Solargeräten auf überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden im Stadtgebiet Waltrop.
Die Förderhöhen, Förderfristen sowie Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie „Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Stecker-Solargeräten im Stadtgebiet Waltrop“ zu entnehmen.
Anträge können ab dem 15. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular wird am 15. Oktober um 18.00 Uhr zum Download veröffentlicht. Pro Haushalt bzw. Eigentümer:in/Eigentümergemeinschaft ist nur eine Antragstellung für eine der beiden Fördergegenstände zulässig.
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Mieter:innen und private Eigentümer:innen) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von überwiegend für Wohnzwecke genutzten Immobilien in Waltrop.
Die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Stadt Waltrop gestellt bzw. eingereicht werden. Als Vorhabenbeginn ist der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen anzusehen. Planungsarbeiten gelten nicht als Beginn der Maßnahme. Erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der Stadt Waltrop kann der/die Antragstellende mit der Umsetzung der Maßnahme beginnen. D.h. nun kann die Erteilung des Auftrags für die Photovoltaik-Anlage erfolgen bzw. das Stecker-Solargerät erworben werden.
Benötigte Unterlagen bei der Antragstellung – Photovoltaikanlage:
Benötigte Unterlagen bei der Antragstellung – Stecker-Solargerät:
Wichtig: Es können nur vollständige Anträge bei der Bewilligung berücksichtigt werden!
Wichtige Informationen zu Stecker-Solargeräten:
Download:
>>> Förderrichtlinie (PDF-Format)
Auf dem Bild: Photovoltaik-Installation. Foto: freepik.com