Aktuelles | Stadt Waltrop
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Bild: Nachbarschaftsstreit am Zaun
Überschrift
Waltrop Süd: Neue Schiedsperson gesucht - Jetzt bewerben!
Datum
02.08.2022
Meldung

Die Stadt Waltrop sucht eine neue Schiedsperson für den Bezirk Waltrop-Süd (südlich der Achse der L 511: Recklinghäuser- / Berliner-/ Dortmunder-/ Brambauer Str.). Der zurzeit tätige Schiedsmann hat sein Amt zum 01.09.2022 niedergelegt.

Es läuft mit dem Nachbarn mal nicht so richtig „rund“ oder vom Nachbargrundstück hängen Baumäste zu Ihnen herüber? Dann ist guter Rat teuer. In diesen und vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten können der Schiedsmann oder die Schiedsfrau weiterhelfen. Teilweise ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vor Einreichung einer Klage bei Gericht bei einer Schiedsperson einen Schlichtungsversuch zu unternehmen, um damit die Gerichte zu entlasten. Es geht um die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Die Wahlperiode beträgt jeweils fünf Jahre. Wenn Sie Interesse an diesem Amt haben, sollten Sie:

  • das 30. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Ihren Wohnsitz in Waltrop haben (vorzugsweise im Bezirk Waltrop-Süd)
  • nicht unter Betreuung stehen
  • die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben
  • in Ihren Fähigkeiten und nach Ihrer Persönlichkeit für das Amt geeignet sein

Zur Ausübung des Schiedsamtes sollten Sie mit gesunder Menschenkenntnis, einiger Lebenserfahrung, viel Geduld und etwas Zeit aufwarten können. Die Schiedsperson muss stets unparteiisch sein, geduldige Bereitschaft zum Zuhören mitbringen, auf das Vorbringen der Parteien eingehen und eine ruhige, entspannte Atmosphäre schaffen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 31.08.2022 bei der Stadt Waltrop bewerben. Die Wahl der Schiedsperson erfolgt Ende Juni durch den Rat der Stadt Waltrop. Die Ernennung wird durch den Direktor des Amtsgerichtes Recklinghausen durchgeführt. Personen, die dieses Ehrenamt ausüben möchten, werden gebeten, sich mit dem Ordnungsamt der Stadt Waltrop in Verbindung zu setzen. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Heinisch (Telefon: 02309 930329, E-Mail: ordnungsamt@waltrop.de).


Das >>> Formular für die Bewerbung zur Schiedsperson können Sie sich >>> auf dieser Seite ausdrucken oder herunterladen. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Schiedsamt.

INFO
Im gemeindlichen Schiedswesen geht es um die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedspersonen sind ehrenamtliche, zur Schlichtung von Privatklagesachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, bestellte Personen. Sie unterstehen zunächst der unmittelbaren dienstlichen und fachlichen Aufsicht des Vorstandes des Amtsgerichts. Zu den Einsatzgebieten einer Schiedsperson gehören unter anderem Schlichtungen in kleineren, strafrechtlichen Angelegenheiten wie leichte Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung. Ebenso fallen in ihrem Zuständigkeitsbereich oftmals vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftsrecht oder Lärmbelästigung an. Die Schiedsperson sucht Wege für eine gütliche Einigung, ist aber nicht zu einer Entscheidung irgendwelcher Art berufen und übt auch keinen Zwang der Einigung aus. Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein.
Weitere Auskünfte zum Schiedsamt allgemein finden Sie im Internet unter www.schiedsamt.de.


Bild: „Nachbarschaftsstreit am Zaun“, © Clemens Schüßler, Smileus, fotolia.com bzw. Adobe Inc.