Jugendamtselternbeirat (JAEB)

Herzlich Willkommen auf den Seiten des Jugendamtselternbeirats Waltrop - kurz JAEB- Waltrop!


 

Wir freuen uns darüber, dass nun erstmals mit offizieller Unterstützung der Stadt eine Elternvertretung für die Kitas gewählt werden konnte. 

Dies ist ein Zeichen dafür, dass die Belange von Familien mit kleinen Kindern in Waltrop ernst genommen werden.

Als Eltern wollen wir uns weiter dafür einsetzen, dass sich der Alltag unserer Kinder in den Einrichtungen verbessert und schön ist. Wir freuen uns vor allem aber auch über die tolle Unterstützung der Waltroper Eltern, die als Kommune damit ein Mitwirkungssignal gesetzt hat.
 
Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist ein Gremium, das von Eltern von Kindern in Kindergärten auf Stadt- und Landesebene nach § 9 des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, in der seit dem 1. August 2011 gültigen Fassung, gewählt werden kann.

Seit dem 10. Oktober 2011 finden daher landesweit in allen Kommunen in Nordrhein-Westfalen Wahlen auf Einrichtungs- und Kommunalebene statt. So auch in Waltrop.


Kinder

Gewählte Vertreter in Waltrop:

Björn Eisen (1. Vorsitzender)
Christina Kapica (stellv. Vorsitzende und Delegierte für die Wahl des Landeselternbeirates)
Romina Swiety (stellv. Vorsitzende)
Jessica Voß (beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses)
Andrea Ernestie (stellv. beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses)

Sonstige Beiratsmitglieder:

Michel Buhmann
Dania Arlt
Esther Bosenius
Sonja Fischer
Sandra Jedamski
Sina Greifenhagen
Dr. Cornelia Grundmann
Damian Gollak
Ulrike Merten-Schipke

Kontakt zum Jugendamtselternbeirat: birgit.losch@waltrop.de 
Frau Losch leitet ihre E-Mail-Anfragen an den Vorstand des Jugendamtselternbeirats weiter.
 
Familie

Weitere Informationen zum Jugendamtselternbeirat:

FUNKTION DES JUGENDAMTSELTERNBEIRAT NACH § 9 KIBIZ

  • Erweiterung der Elternmitwirkung in Tageseinrichtungen für Kinder (TE)
  • Interessenvertretung gegenüber den Trägern der Jugendhilfe (Jugendamt und Kirchen oder Wohlfahrtsverbände als Träger der TE)
  • Bisher: Elternbeirat in den einzelnen TE - Neu: Elternbeirat auf Jugendamts- / Landesebene

RECHTE

  • nur Anhörungs- und Mitwirkungsrechte,
  • keine Mitbestimmungsrechte
  • Entscheidungskompetenz über Finanzen, Personalangelegenheiten, konzeptionelle Fragen bleibt ausschließlich bei Jugendamt, Trägern und rechtlich dafür vorgesehenen Gremien

PFLICHTEN

  • Verschwiegenheit
  • Wahrung des Datenschutzes von vertraulichen Informationen
  • Konformität mit den Zielen von Interessenvertretung im Sinne des Gesetzes
  • Transparenz gegenüber Jugendamt und Elternräten der TE

AUFGABEN

  • Angelegenheiten von allgemeinem Interesse, keine Einzelfälle und persönliche Interessen Einzelner,keine Angelegenheiten einzelner TE
  • Berücksichtigung der besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern, von Kindern mit Migrationshintergrund und benachteiligten oder hochbegabten Kindern

WAHL

  • Stimme pro TE (aus den Mitgliedern des Elternbeirates der TE)
  • mindestens 15 % Beteiligung (hier: 2 Stimmen)
  • Einfache Mehrheit erforderlich
  • Maximale Mitgliederzahl entspricht der Anzahl der TE (hier: 11)

GESCHÄFTSORDNUNG

  • Einladungen zu Sitzungen
  • Beschlussfähigkeit / Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit
  • Verantwortlichkeit des Vorstandes für die laufenden Angelegenheiten
  • Wahl des Vorsitzenden / Stellvertreters
  • Ende der Mitgliedschaft
  • Wahlzeit bis zur Wahl des neuen Jugendamtselternbeirats im folgenden Kindergartenjahr
  • Festlegung der Aufgaben des Jugendamtselternbeirats
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
  • Verpflichtung zur Geheimhaltung
  • Informationspflichten gegenüber dem Jugendamt und den Elternbeiräten der TE

AKTUELLE INFORMATIONEN ZUR ARBEIT DES JAEB UND ZU VERANSTALTUNGEN FÜR KINDER & FAMILIEN:

>>> Hier geht es zum Internetangebot des Jugendamtselternbeirats (JAEB)


 

Lesen Sie hier die Geschäftsordnung des Jugendamtselternbeirats