Für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) einen Kinderreisepass. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen.
Der Kinderreisepass wird im Ausland vereinzelt nicht anerkannt. Ob der Kinderreisepass für Ihr Reiseziel ausreichend ist, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts anhand der Einreisebestimmungen erfahren. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.
Wer kann den Antrag stellen?
Den Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses müssen die gesetzlichen Vertreter stellen.
Besteht gemeinsames Sorgerecht muss der Antrag von beiden Elternteilen gestellt werden. Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist die schriftliche Zustimmung (Einverständniserklärung) des anderen Elternteils und dessen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Das Kind muss bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein!
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden.
Bewilligungszeitraum / Gültigkeitsdauer:
Der Kinderreisepass hat einen Gültigkeitszeitraum von einem Jahr. Er kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, sofern dieser zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig ist. Außerdem sollte vor jeder Auslandsreise geprüft werden, ob das Kind auf dem Foto noch eindeutig zu erkennen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein aktuelles Foto in den Kinderreisepass eingearbeitet werden. Auch bei einer Erneuerung des Lichtbildes müssen unten aufgeführte Unterlagen vorgelegt werden.
Hinweis: Das persönliche Erscheinen des Kindes und mindestens eines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich!
Was wird benötigt?
Kosten:
Die Ausstellung des Kinderreisepasses erfolgt sofort. Eine Verlängerung kann nur vorgenommen werden, sofern der Kinderreisepass bei Antragstellung noch gültig ist.