Mit der Eintragung einer Baulast wird die Bebaubarkeit eines Grundstückes beschränkt.
Eine Baulast wird in der Regel von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des benachbarten Grundstücks übernommen. In Ausnahmefällen auch auf weiter entfernten Grundstücken oder auf dem Baugrundstück selbst. Die Baulast eröffnet den Weg, durch Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks ein Bauvorhaben genehmigungsfähig zu machen. Am häufigsten wird die Baulast dazu benutzt, Probleme mit Abstandsflächen in den Griff zu bekommen. Eine Grundstückseigentümerin oder ein Grundstückseigentümer kann beispielsweise durch eine Baulast eine Abstandsfläche für seine Nachbarin oder seinen Nachbar übernehmen. Eine Baulast kann aber auch nötig werden, wenn zum Beispiel ein Bauvorhaben auf mehreren Grundstücken verwirklicht werden soll.
Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, der eine Baulast übernimmt, tut dies durch eine einseitige Erklärung gegenüber den Behörden. Sobald die Baulast in das Baulastenverzeichnis der Gemeinde eingetragen ist, ist sie gültig. Sie geht auch auf etwaige Rechtsnachfolger über.
Anwendungsgebiete:
Eintragung oder Löschung einer Baulast: 50,00 - 250,00 Euro.
Antrag auf Eintragung einer Baulast; Amtliche Lagepläne im Sinne von § 18 BauPrüfVO in denen die Baulast grün schraffiert dargestellt ist. 2 + X, wobei X die Anzahl der Beteligten (Begünstigte, Belastete, Antragsteller) ist.