Das Rechnungsprüfungsamt ist nach Gemeindeordnung u.a. zuständig für:
die Prüfung der Jahresrechnung,
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege zur Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung,
die dauernde Überwachung der Kassen der Gemeinde und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Kassenprüfungen.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zudem an Ausschreibungen und Submissionen beteiligt.