Für jeden Kehrbezirk wird von der Bezirksregierung Münster ein Bezirksschornsteinfegermeister (BZSM) bestellt, der nach dem Schornsteinfegergesetz der Allgemeinen Aufsicht des Landrates des Kreises Recklinghausen untersteht.
Kehr- und Überprüfungsarbeiten dürfen nur von BZSM oder deren Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern ausgeführt werden.
Rechtsgrundlagen:
Die allgemeine Aufsicht über die Bezirksschornsteinfeger übt der Kreis Recklinghausen aus.
Um den für Ihr Grundstück zuständigen Schornsteinfegermeister zu ermitteln, müssen Sie wissen, zu welchem Kehrbezirk Ihr Grundstück gehört (siehe "Formulare").
Dem Adressenverzeichnis ist die Anschrift und Telefonnummer zu entnehmen (siehe "Formulare").