Mit dem am 20.11.1999 in Kraft getretenen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) erhielt die Frauenförderung in Nordrhein-Wesfalen einen erheblich verbindlicheren Charakter als bisher.
Als zentrales Steuerelement wurde im LGG die Aufstellung eines Gleichstellungsplans für die Dauer von drei Jahren festgeschrieben.
Der Rat der Stadt Waltrop hat den Gleichstellungsplan der Stadt Waltrop beschlossen und gemäß Landesgleichstellungsgesetz (LGG) festgeschrieben. Der Beschluss der ersten Fortschreibung des Förderplanes (2008-2011) erfolgte in der Ratssitzung am 29.04.2008.
Gemäß § 5 Abs. 6 des LGG hat die Verwaltung vor Ablauf des Gleichstellungsplanes einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen erarbeitet und dem Rat gemeinsam mit der Fortschreibung des Förderplanes vorgelegt.
Ziel des Gleichstellungsplans der Stadt Waltrop ist es, in allen Arbeitsbereichen Frauen und Männern gleiche Chancen einzuräumen und zu eröffnen. Die Erfüllung der Ziele des LGG und des Frauenförderpanes ist eine Gemeinschaftsaufgabe der gesamten Stadtverwaltung, insbesondere der Beschäftigten mit Leitungsfunktionen.