Die Altenhilfekoordination hat zur Aufgabe, allen Senior:innen in Waltrop eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und dabei die Lebensbedingungen dieser Personengruppe besonders zu berücksichtigen. Grundlage hierfür bildet der § 71 SGB XII „Altenhilfe“. Für eine erfolgreiche Arbeit ist sowohl verwaltungsinterne, als auch verwaltungsexterne Zusammenarbeit wichtig.
Verwaltungsintern geht es u. a. um
Verwaltungsextern stehen
im Fokus.