Informationen zur erfolgreichen Beantragung einer Personenstandsurkunde
In vielen Situationen benötigen Sie eine Personenstandsurkunde. Zum Beispiel wenn Sie heiraten, eine Erbangelegenheit regeln oder eine Versicherungsleistung beantragen möchten.
Bei der Stadt Waltrop ist für die Ausstellung von Personenstandsurkunden das Standesamt zuständig. Dort können Sie eine Personenstandsurkunde beantragen, wenn sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Begründung Lebenspartnerschaft, Tod) im Stadtgebiet ereignet hat.
Urkunden werden nur den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Entsprechende Nachweise sind im Rahmen der Beantragung der Personenstandsurkunde einzureichen.
Sie können Personenstandsurkunden hier über das Serviceportal der Stadt Waltrop online anfordern (Registrierung erforderlich). Die Bezahlung der Urkunde erfolgt dann ebenfalls online über die Zahlverfahren PayPal, Paydirekt, Giropay oder per Kreditkarte. Anschließend senden wir Ihnen die angeforderten Urkunden unverzüglich zu.
Sie können eine Personenstandsurkunde jedoch auch im Rahmen einer persönlichen Vorsprache, telefonisch oder schriftlich beantragen. Die Gebühr ist dann per Barzahlung oder Rechnung zu begleichen.
Eine Urkunde oder beglaubigte Abschrift aus einem Personenstandsregister kostet grundsätzlich 15,00 EUR. Für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde aus demselben Eintrag ist eine Gebühr von 7,50 EUR zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Kosten für Sie entstehen können, sollten Sie eine Urkunde über die Internetseite eines externen Anbieters anfordern.
Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die auf Grund von Bundes- oder Landresrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung).