Die Bestattungsart „Ascheverstreuung“ wird auf dem Städtischen Friedhof Waltrop seit dem Jahr 2003 angeboten und nur auf besonderen, zu lebzeiten schriftlich erklärten Wunsch der oder des Verstorbenen durchgeführt. Nur wenn diese Willensbekundung bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Waltrop vorliegt, wird die Genehmigung erteilt, dass der Inhalt der Urne auf das hierfür bestimmte Aschenstreufeld beigesetzt werden kann.
Es handelt sich hierbei nicht um eine Beisetzung im herkömlichen Sinne. Der Urneninhalt wird in der Regel gleichmäßig auf der Fläche verteilt, oder gezielt am Wurzelhals eines Baumes ausgestreut. Weiterhin kann auch die Einbringung der Aschenreste unter einer Rasendecke infrage kommen. Die Art der Verstreuung ist abhängig von dem Wunsch der oder des Verstorbenen.
Hintergrund:
Das Ausstreuen der kremierten Asche ist eine Bestattungsart, die in Nordrhein-Westfalen erstmals durch das Bestattungsgesetz vom 17.06.2003 rechtlich ermöglicht wurde. Dieser Gesetzesänderung trug der Rat der Stadt Waltrop mit dem Beschluss der Friedhofssatzung vom 12.12.2003 Rechnung. Der Friedhof und seine Flächen sind für die Aufnahme der Toten gedacht, ob Erdbestattung, Urnenbestattung oder Ascheverstreuung.
Bereits bei Einrichtung des Aschenstreufeldes orientierte sich der Friedhofsträger an möglichen Pietätsgefühlen Unbeteiligter. Es wurde daher bewusst eine Fläche gewählt, welche abseits der üblichen Wege liegt.
Bestattungsgebühr: 38,00 Euro (Stand: Friedhofsgebührensatzung vom 31.10.2012)