Im Land Nordrhein-Westfalen bestimmen die Städte und Gemeinden selber, welche Sperrzeit für Gaststätten und Vergnügungsstätten in ihrem Stadtgebiet gelten soll, sh. Gaststättenverordnung. Sofern eine Gemeinde keine andere Regelung trifft, gilt eine Sperrstunde zwischen 05.00 Uhr und 06.00 Uhr.
Der Rat der Stadt Waltrop hat in seiner Sitzung am 10.12.1996 beschlossen, dass
die Sperrzeit in der Stadt Waltrop aufgehoben wird.
Spielhallen und andere Vergnügungsstätten müssen zwischen 01.00 Uhr und 06.00 Uhr geschlossen sein.
Für Kirmesveranstaltungen, Jahrmärkte, Volksfeste u.ä. gilt eine Sperrzeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.