Zur Überwachung von Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten benötigen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und unter bestimmten Voraussetzungen Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, eine Fahrerkarte.
Die Fahrerkarte hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Erforderliche Unterlagen
Antragsgebühr
Wichtiger Hinweis:
Bei Verlust, Beschädigung oder Defekt der Fahrerkarte muss der Antrag persönlich beim Straßenverkehrsamt in Marl erfolgen. Zudem kann ein Antrag auf Verlängerung der Fahrerkarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Die Beantragung im Bürgerbüro ist nur möglich, wenn die Fahrerkarte bereits abgelaufen ist oder die Gültigkeit der Fahrerkarte noch mindestens 4 Wochen beträgt.