Leistungen Beurkundungen

 

Die Fachgruppe Jugendhilfe beurkundet

  • die Anerkennung der Vaterschaft mit den erforderlichen Zustimmungserklärungen (auch vorgeburtlich möglich),
  • die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen,
  • die gemeinsame elterliche Sorge für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
  • sowie weitere Beurkundungen im Rahmen des § 59 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

 

Beratung und Unterstützung

  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten sowie in allen rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.
  • Wir beraten junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in ihren Unterhaltsangelegenheiten.
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