Die Fachgruppe Jugendhilfe beurkundet
die Anerkennung der Vaterschaft mit den erforderlichen Zustimmungserklärungen (auch vorgeburtlich möglich),
die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen,
- die gemeinsame elterliche Sorge für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
- sowie weitere Beurkundungen im Rahmen des § 59 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).
Beratung und Unterstützung
Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschafts- und Unterhaltsangelegenheiten sowie in allen rechtlichen Fragen der Sorgeerklärung.
Wir beraten junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in ihren Unterhaltsangelegenheiten.