Leistungen Untersuchungsberechtigungsschein

Der  Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein) wird zur Vorlage bei der Einstellungsuntersuchung für Jugendliche unter 18 Jahren vor Beginn einer Ausbildung benötigt.

Voraussetzung für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist, dass die zu untersuchende Person zwischen 14 und 18 Jahre alt ist und dass der Hauptwohnsitz in Waltrop liegt.

Untersuchungsberechtigungsscheine werden aus folgenden Anlässen ausgestellt:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben,
  • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung,
  • Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung,
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes,
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes / Bergamtes.

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Anlaufstellen