Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält jeder, der ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft hat.
Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Der Antrag zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann formlos gestellt werden. Folgende Daten werden benötigt:
Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis je Grundstück 50,00 - 150,00 Euro; Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht 30,00 Euro je Grundstück.