Leistungen Meldewesen - Ummeldung des Wohnsitzes innerhalb von Waltrop

Ummeldung von Einwohnern aus Waltrop - Wohnungswechsel innerhalb Waltrops

Wer innerhalb Waltrops eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) ummelden. Die Ummeldung muss persönlich vorgenommen werden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine Person mit der Abgabe des selbst ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins, einer Vollmacht und einer Wohnungsgeberbestätigung zu beauftragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweise und Reisepässe aller Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt und unterschrieben vom Wohnungsgeber)
  • Ggfs. KFZ-Schein
  • Ausgefüllter Meldeschein - Formular Anmeldung einer Wohnung - und Vollmacht (nur notwendig, wenn die Person nicht persönlich vorsprechen kann)  
  • Pfleger und Betreuer müssen sich ausweisen und die erforderliche Bestallungsurkunde oder Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmung im Original vorlegen können

Sie können bei der Ummeldung im Bürgerbüro auch die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ändern lassen. Eine Änderung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie innerhalb des Kreises Recklinghausen umgezogen sind (Gebühr: 10,80 Euro).

>>> Zur Leistung "Adressänderung im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I (nur innerhalb des Kreises Recklinghausen)"

Fachbereiche