Ummeldung von Einwohnern aus Waltrop - Wohnungswechsel innerhalb Waltrops
Wer innerhalb Waltrops eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) ummelden. Die Ummeldung muss persönlich vorgenommen werden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine Person mit der Abgabe des selbst ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins, einer Vollmacht und einer Wohnungsgeberbestätigung zu beauftragen.
Notwendige Unterlagen:
Sie können bei der Ummeldung im Bürgerbüro auch die Anschrift in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein) ändern lassen. Eine Änderung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie innerhalb des Kreises Recklinghausen umgezogen sind (Gebühr: 10,80 Euro).