Was ist ein Gewerbe?
Unter den Begriff Gewerbe fällt eine Tätigkeit im wirtschaftlichen Bereich, die selbständig, generell erlaubt, in der Absicht einen Gewinn zu erzielen und auf bestimmte Dauer ausgeübt wird.
Ausgenommen vom Gewerbebegriff sind die Urproduktion (z.B. landwirtschaftlicher Betrieb), bestimmte sogenannte freie Berufe (z.B. Künstler, Schriftsteller) sowie die bloße Verwaltung/Nutzung des eigenen Vermögens (z.B. Vermietung einer eigenen Wohnung).
Weitere Ausnahmen sind in der Gewerbeordnung geregelt (z.B. Tätigkeit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater).
Da eine genaue Abgrenzung im Einzelfall recht schwierig sein kann, klären Sie bitte offene Fragen mit den zuständigen SachbearbeiterInnen.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muss dies gegenüber dem Ordnungsamt, welches das Gewerberegister führt, anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn
Die Anzeige dient dem Zweck, den Gewerbeüberwachungsbehörden die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.
Für die Anzeigen müssen amtliche Vordrucke verwendet werden, zwischenzeitlich besteht aber auch die Möglichkeit, Gewerbemeldungen online durchzuführen.
Wer der Pflicht zur Anzeige nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Auskünfte aus dem Gewerberegister kann jede Person, welche ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, erhalten.
Beachten Sie bitte, dass bestimmte Gewerbearten erlaubnispflichtig sind.
26,00 Euro (natürliche Person)
33,00 Euro (juristische Person)
13,00 Euro (für jeden weiteren Vertreter bei juristischen Personen)
15,00 Euro (Zweitschrift)
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei. Auskünfte aus dem Gewerberegister kosten 30,00 Euro.