Die Versorgungsunternehmen müssen zur Netzerneuerung und -erweiterung und zur Herstellung von Hausanschlüssen u.a. die Versorgungsleitungen in der öffentlichen Fläche verlegen. Hierzu benötigen sie eine Genehmigung zum Aufbruch der Verkehrsfläche. Das Tiefbauamt begleitet die Durchführung des Planverfahrens und betreut den Bau bis zur Abnahme der Baustelle.
Es wird eine ordnungsgemäße Absperrung geprüft, die ordnungsgemäße Straßenwiederheistellung überwacht und auf eine zügige Abwicklung der Baustelle hingewirkt.
Für die Genehmigung und Abnahme von Grundstückszufahrten ist eine einmale Verwaltungsgebühr i.H.v. 46,00 € zu entrichten. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waltrop.