Leistungen Genehmigung von Zufahrten und Bordsteinabsenkungen

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von den Straßen aus erreichen zu können.

Um eine Grundstückszufahrt erstellen zu lassen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag an das Tiefbauamt der Stadt Waltrop zu stellen. Dieser Antrag kann nun auch digital über das Serviceportal der Stadt Waltrop gestellt werden. Sobald der Antrag vorliegt, wird ein:e Mitarbeiter:in für technische Angelegenheiten die Örtlichkeit besichtigen. Dabei wird geprüft, ob der Bau einer Grundstückszufahrt möglich ist.

Ist dies der Fall, erhält die antragstellende Person eine schriftliche Genehmigung mit entsprechenden Auflagen. Ist der Bau nicht möglich, wird einablehnender Bescheid mit der entsprechenden Begründung erteilt.

Im Anschluss kann die antragstellende Person eine Firma der Wahl beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass die Firma eine Zulassung der Stadt Waltrop benötigt. Zulassungen erhalten in der Regel Unternehmen des Tiefbaus und des Gartenlandschaftsbaus.

Der Baubeginn ist dem Tiefbauamt anzuzeigen, damit die antragstellende Person mit der beauftragten Firma, gemeinsam mit einer/einem Mitarbeiter:in des Tiefbauamtes, in einem Ortstermin die konkrete bauliche Ausführung abstimmen kann.

Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim Tiefbauamt anzuzeigen. Etwaige vorhandene Mängel müssen durch die antragstellende Person beseitigt werden.

Kosten

Für die Genehmigung und Abnahme von Grundstückszufahrten ist eine einmale Verwaltungsgebühr i.H.v. 46,00 € zu entrichten. Diese richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waltrop.

Unterlagen

  • Antrag
  • Lageplan mit eingezeichneter Zufahrt
  • Foto der aktuellen IST-Situation

Voraussetzungen

Grundstückszufahrten über öffentliche Gehwege sowie die damit verbundene Absenkung von Bordsteinen bedürfen einer Genehmigung.

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und enthält Auflagen zur Herstellung der Zufahrt und Bordsteinanlage.

Bitte bachten Sie, dass die erteilte Genehmigung erst nach Zahlungseingang der Gebühr rechtswirksam wird.

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