Nach § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW kann sich jeder einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden hat der Rat der Stadt Waltrop per Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen.