Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, sind Sie verpflichtet, die Änderung in Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen.
Auch eine von Ihnen beauftragte Person kann im Bürgerbüro die Anschriftenänderung für Sie eintragen lassen.
Notwendige Unterlagen:
Für alle anderen Änderungen im Kfz-Schein, Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen in Marl zuständig.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10,80 Euro.