Mit einem Bebauungsplan wird in einem förmlichen Planverfahren unter Beteiligung von BürgerInnen und Behörden Bauland z.B. für Wohnen und Gewerbe geschaffen. Nach dem Beschluß des Rates, einen Bebauungsplan aufzustellen, werden die BürgerInnen zunächst in der frühzeitigen Bürgerbeteiligung an der Planung beteiligt. In der öffentlichen Auslegung, in der Planentwurf und Begründung für alle Bürgerinnen und Bürger öffentlich ausliegen, können sie Anregungen zum Entwurf vorbringen, über die der Rat vor dem Satzungsbeschluß entscheiden muß. Nach dem In-Kraft-Treten ermöglicht der Bebauungsplan eine Bebauung der Grundstücke nach seinen Festsetzungen.
Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne können ebenso wie Entwürfe beim Fachbereich Stadtplanung eingesehen werden.
Die Fristen für die frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie die öffentlichen Auslegungen werden im Amtsblatt sowie im Internet bekannt gemacht.