Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite finden Sie von Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig gestellte Fragen. Wir werden diese Seite, auch gerne nach Resonanz von Ihnen, stetig erweitern, sodass sie zukünftig hier einen umfassenden Antworten-Pool vorfinden werden.
Gehören Anschlussleitungen zum öffentlichen Kanalnetz?
Nein, die Anschlussleitungen sind laut Entwässerungssatzung §2, Absatz 6, Abschnitt b) im Eigentum des Grundstückseigentümers. Zu der Anschlussleitung gehören sowohl die Grundstücksanschlüsse vom öffentlichen Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze (unter öffentlichem Grund liegend), als auch die Hausanschlussleitungen (unter Privatgrund liegend).