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Gebühren

Entwässerungsgebühren - Verpflichtung auf Gegenseitigkeit

Zur dauerhaften und nachhaltigen Erfüllung der unter "Kanalbetrieb" dargestellten Aufgaben benötigt der V+E natürlich in ausreichendem Maße Finanzierungs- bzw. Refinanzierungsmittel.

 

Die hauptsächlichen Umsatzerlöse stellen die Entwässerungsgebühren dar.

 

Die Entwässerungsgebühren werden für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage (also Kanalisationsnetz, Sonderbauwerke und Kläranlagen) erhoben. Sie werden getrennt für das zu beseitigende Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Rechnung gestellt.

 

Basisdaten für die Kalkulation der Entwässerungsgebühren sind die berücksichtigungsfähigen Kosten, wie beispielsweise für die Kanalnetzunterhaltung, das Reparaturmaterial, die Fahrzeuge, die Umlage des Lippeverbandes und der Emschergenossenschaft (Kläranlagen), das Personal oder auch für Abschreibungen und Verzinsungen.


Nach der Entwässerungsgebührensatzung vom 18.12.2008 werden folgende Gebühren für das Jahr 2009 erhoben:

Als Schmutzwassermenge gelten die Wassermengen, die dem Grundstück aus Wasserversorgungsanlagen (Trinkwassernetz, private Brunnen oder Regenwassernutzungsanlagen) zugeführt werden, abzüglich der nachweislich auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen.

Ergänzende Erläuterungen und Ausführungen können Sie unter der Rubrik Satzungen,
nachlesen.

 


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