Einleiterkontrolle
Der V+E führt ein Kataster über Einleitungen, bei denen die Abwasserbeschaffenheit erheblich vom häuslichen Abwasser abweicht. Ein sogenanntes Indirekteinleiterkataster.
Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Abwassers ergeben sich aus den wasserrechtlichen Bestimmungen wie dem Wasserhaushaltsgesetz, der Abwasserverordnung und dem Landeswassergesetz. Zusätzlich sind in der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Waltrop Bedingungen und Grenzwerte festgelegt die nicht durch das Wasserrecht geregelt sind.
Die in dem Kataster geführten Indirekteinleiter werden regelmäßig auf die Einhaltung der satzungsrechtlich vorgegebenen Bedingungen und Grenzwerte kontrolliert.
Ziel der Kontrollen ist:
- Schutz der Mitarbeiter im Kanalbetrieb und auf den Kläranlagen vor giftigen oder ätzenden Flüssigkeiten oder Flüssigkeiten, die durch chemische Reaktionen eine giftige Atmosphäre im Kanal hervorrufen können.
- Schutz des baulichen Zustandes der Kanalisation.
- Schutz der Kläranlagen. Giftige oder hoch belastete Abwässer können dazu führen, dass die biologischen Reinigungsstufen der Kläranlagen gestört werden. Die Folge davon wären Überschreitungen der gesetzlich vorgegebenen Ablaufwerte.