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Abwasserbeseitigungskonzept

Der V+E muss der zuständigen Behörde (Bez.-Reg. Münster) im Abstand von 6 Jahren Bericht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung erstatten.

 

In dem Abwasserbeseitigungskonzept sind alle Maßnahmen und deren Kosten sowie ein Plan über die zeitliche Abfolge von Baumaßnahmen dargestellt.

Derzeit erfolgt die Fortschreibung des ABK. Sobald das ABK von der zuständigen Behörde genehmigt wurde, werden wir an dieser Stelle eine Übersicht über die im ABK dargestellten Maßnahmen einstellen.


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