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Abwasserberatung

Mit Inkrafttreten des neuen Landeswassergesetz (Verabschiedung vom Landtag am 06.12.2007, Inkrafttretung am 31.12.2007) sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten (§ 61 a Abs. 5 Satz 4 LWG NRW n. F.).

 

Eine solche Dichtheitsprüfung ist bei Neubau oder Änderung von Abwasserleitungen gesetzlich vorgeschrieben. Ansonsten ist sie bis spätestens 31.12.2015 durchzuführen. Die Nichtdurchführung dieser Dichtheitsprüfung zu den genannten Fristen kann durch die Novellierung mit Bußgeldern geahndet werden (§ 161 Nr. 14 a LWG NRW).

 

Vorsicht ist aber auch heute schon geboten. So sind so genannte "Kanalhaie" von Tür zu Tür unterwegs, um Ihnen eine kostengünstige Überprüfung Ihrer Abwasseranlage anzubieten. Hier werden dann oft Mängel festgestellt, die überhaupt nicht vorliegen. Daher raten wir dringenst von diesen Haustürgeschäften ab!

 

Seit dem 01.04.2009 ist unser Abwasserteam wieder komplett. Zusätzliche Informationen werden wir ab diesem Zeitpunkt an dieser Stelle zur Verfügung stellen.

 

Abwasserberatung

 

Telefon: 02309 / 95 99 0

Telefax: 02309 / 95 99 20

 

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