Korruptionsbekämpfung
Nach dem § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (hier: Durchführung des § 17 KorruptionsbG,
dort. Vfg. vom 14. 09. 2007, Gz. (30/01) 156310 10/03/07) müssen Gremientätigkeiten von
HauptverwaltungsbeamtInnen offen gelegt werden.
Die Gremientätigkeiten der Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe sind die folgenden:
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Name, Vorname | Anne Heck-Guthe |
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| ausgeübter Beruf |
Hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Waltrop |
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Mitgliedschaften in Aufsichtsräten u.a. Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs 1 S. 3 des Aktiengesetzes |
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Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1u. Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen |
Mitglied Sparkassenzweckverband Sparkasse Vest Recklinghausen; keine Sitzung in 2009
Vorsitzende des Verwaltungsrates des Ver- und Entsorgungsbetriebes Waltrop, Anstalt des öffentlichen Rechts; keine Entgeltzahlung;
Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH der Stadt Waltrop, keine Entgeltzahlung
Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH der Stadt Waltrop, keine Entgeltzahlung
Mitglied im Kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG., jährlich 500 € Entgelt; |
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Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen |
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Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien |
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Ab dem Jahr 2010 ist die Bürgermeisterin der Stadt Waltrop zusätzlich Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen.
Alle öffentlichen Unternehmen - auch Sparkassen - sind mit der Verabschiedung des Transparenzgesetzes im September 2009 ab dem
Jahr 2010 zur Veröffentlichung der Bezüge der Vorstands- oder Verwaltungsratsmitglieder verpflichtet. Erstmals werden diese Daten im
Rahmen der Jahresabschlüsse 2010 veröffentlicht werden. Die Mitglieder des Rates der Stadt Waltrop werden in der Sitzung vom
22.April 2010 über die Höhe der Vergütung für diese Tätigkeit unterrichtet; eine Veröffentlichung der Jahresvergütung im Rahmen der
Angaben im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetzes wird nach Ablauf des Jahres 2010 an dieser Stelle erfolgen.
