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Korruptionsbekämpfung

Sitzungssaal der Stadt WaltropNach dem § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (hier: Durchführung des § 17 KorruptionsbG,

dort. Vfg. vom 14. 09. 2007, Gz. (30/01) 156310 10/03/07) müssen Gremientätigkeiten von

HauptverwaltungsbeamtInnen offen gelegt werden.

 

Die Gremientätigkeiten der Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe sind die folgenden:

 

Auskunft gem. §§ 17 und 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz

von der Hauptverwaltungsbeamtin für das Jahr 2010

 

Name, Vorname

Anne Heck-Guthe
ausgeübter Beruf

¨   Hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Waltrop

Beraterverträge ---

Mitgliedschaften in Aufsichtsräten

u.a. Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs 1 S. 3

des Aktiengesetzes

¨    Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen

Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten

Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder

privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1u. Abs. 2

des Landesorganisationsgesetzes genannten

Behörden und Einrichtungen

¨    Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen; zwei Sitzungen in 2010; Sitzungsgeld 153,39 €;

¨    Vorsitzende des Verwaltungsrates des Ver- und Entsorgungsbetriebes Waltrop, Anstalt des öffentlichen Rechts; keine Entgeltzahlung;

¨    Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH der Stadt Waltrop, keine Entgeltzahlung;

¨    Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH der Stadt Waltrop, keine Entgeltzahlung; Mitglied im Kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG, jährlich 500 € Entgelt;

Mitgliedschaft in Organen sonstiger

privatrechtlicher Unternehmen

¨   Mitglied des Aufsichtsrates der WIN EL Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH; keine Entgeltzahlung

Funktionen in Vereinen oder

vergleichbaren Gremien

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