Korruptionsbekämpfung
Nach dem § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (hier: Durchführung des § 17 KorruptionsbG,
dort. Vfg. vom 14. 09. 2007, Gz. (30/01) 156310 10/03/07) müssen Gremientätigkeiten von
HauptverwaltungsbeamtInnen offen gelegt werden.
Die Gremientätigkeiten der Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe sind die folgenden:
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Name, Vorname | Anne Heck-Guthe |
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| ausgeübter Beruf |
¨ Hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Waltrop |
| Beraterverträge | --- |
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Mitgliedschaften in Aufsichtsräten u.a. Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs 1 S. 3 des Aktiengesetzes |
¨ Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen |
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Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1u. Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen |
¨ Mitglied der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Sparkasse Vest Recklinghausen; zwei Sitzungen in 2010; Sitzungsgeld 153,39 €; ¨ Vorsitzende des Verwaltungsrates des Ver- und Entsorgungsbetriebes Waltrop, Anstalt des öffentlichen Rechts; keine Entgeltzahlung; ¨ Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH der Stadt Waltrop, keine Entgeltzahlung; ¨ Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH der Stadt Waltrop, keine Entgeltzahlung; Mitglied im Kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG, jährlich 500 € Entgelt; |
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Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen |
¨ Mitglied des Aufsichtsrates der WIN EL Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH; keine Entgeltzahlung |
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Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien |
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