Ausschüsse der Stadt Waltrop
Hier finden Sie Informationen über die Zusammensetzung der aktuellen Ausschüsse der Stadt Waltrop.
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Verfahren nach §105 IV GO
Nach §105 IV GO teilt die Gemeindeprüfungsanstalt das Prüfergebnis in Form eines Prüfberichts
1. der geprüften Gemeinde
2. den Aufsichtsbehörden und
3. den Fachaufsichtsbehörden, soweit ihre Zuständigkeit berührt ist, mit.
Nach §105 V GO legt der Bürgermeister / die Bürgermeisterin den Prüfbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat über den wesentlichen Inhalt des Prüfberichts sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.
Adressaten des Prüfergebnisses sind die vorgenannten Behörden. Die Regelung des Absatzes V legt hierbei ausdrücklich Verfahren und Ausmaß der Publizität des Prüfberichts gesetzlich fest. Etwaige Unsicherheiten in der Vergangenheit darüber, inwieweit und auf welchem Wege der Prüfbericht dem Rat bekannt zu geben ist, sind hiermit beseitigt /vgl. Kommentierung Rehn/Cronauge zu §105 GO, hier unter VI, Rz. 2).
Insofern ist laut Gemeindeordnung eine klare Reihenfolge der Befassung vorgeben, die ausweislich der hier vorliegenden terminlichen Auflistung auch eingehalten wurde bzw. werden soll.
Weiter heißt es in der Kommentierung Rehn/Cronauge, dass mit diesem Verfahren sichergestellt werden soll, dass der Rat oberstes Gemeindeorgan in die Lage versetzt wird, in (öffentlicher) Sitzung eine Auswertung der Ergebnisse der überörtlichen Prüfung vorzunehmen und etwaige Mängel des örtlichen Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens zu erfahren.
Die weiteren Verfahrensschritte der Stadt werden sich hieran auszurichten haben bzw. können sich naturgemäß erst hieraus ergeben.
