Nach dem § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (hier: Durchführung des § 17 KorruptionsbG, dort. Vfg. vom 14. 09. 2007, Gz. (30/01) 156310 10/03/07) müssen Gremientätigkeiten von Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen offen gelegt werden.
Die Gremientätigkeiten der Bürgermeisterin Anne Heck-Guthe sind die folgenden:
Auskunft gem. §§ 17 und 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz von der Hauptverwaltungsbeamtin für das Jahr 2012
Name:
Anne Heck-Guthe
Ausgeübter Beruf:
Hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Waltrop
Beraterverträge:
keine
Mitgliedschaften in Aufsichtsräten u.a. Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs 1 S. 3 des Aktiengesetzes:
• Mitglied im Verwaltungsrat und in der Verbandsversammlung der Sparkasse Vest Recklinghausen; Sitzungsgeld wurde in der Ratssitzung vom 21.03.2013 bekanntgegeben
Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1u. Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen:
• Vorsitzende des Verwaltungsrates des Ver- und Entsorgungsbetriebes Waltrop, Anstalt des öffentlichen Rechts; keine Entgeltzahlung;
• Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH der Stadt Waltrop, keine Entgeltzahlung;
• Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH der Stadt Waltrop, keine Entgeltzahlung;
• Mitglied im Kommunalen Beirat der Gelsenwasser AG, keine Entgeltzahlung;
Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen:
• Mitglied des Aufsichtsrates der WIN EL Gesellschaft zur Strukturverbesserung mbH; keine Entgeltzahlung
Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien:
keine