
Ab dem 01. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.
Das Bürgerbüro im Rathaus wird nach diesem Stichtag nur noch neue Personalausweise ausgeben. Alle bereits vorher ausgestellten Ausweisdokumente behalten jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Die Gebührenverordnung für den neuen Personalausweis sieht eine Verteuerung der Ausweisdokumente vor. Danach beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines neuen Ausweises ab November 28,80 Euro, bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahren liegt die Gebühr bei 22,80 Euro, mit sechsjähriger Gültigkeit. Ausweispflichtige zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro bezahlen. Die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung dieser Zielgruppe ist entfallen.
Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten. Mittlerweile verlagern sich zahlreiche Transaktionen und Prozesse immer mehr in das Internet. Im Innern der Ausweiskarte ist ein Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Auf dem Ausweischip werden die auf der Karte aufgedruckten Daten noch einmal digital abgelegt. Die herkömmliche Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt selbstverständlich vollständig erhalten.
1. Biometrische Daten
Beim neuen Personalausweis sorgt die Aufnahme biometrischer Merkmale für einen eindeutigen Nachweis der Identität der Inhaber. Erforderlich ist ein biometrisches Lichtbild, für das die gleichen Bestimmungen gelten wie beim aktuellen Reisepass. Das Gesicht muss zentriert als Frontalaufnahme und mit offenen deutlich sichtbaren Augen erkennbar sein. Zusätzlich können als freiwilliges Merkmal zwei Fingerabdrücke aufgenommen werden. Die Fingerabdrücke werden nur elektronisch im Personalausweis gespeichert und nicht aufgedruckt. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdruck dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie Polizeivollzugsbehörden, Pass- und Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
2. Online-Ausweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis = eID-Funktion)
Die neue eID-Funktion ermöglicht es Usern, über das Internet Behörden- oder Verwaltungsangelegenheiten zu erledigen, in Online-Shops einzukaufen, Bankgeschäfte zu tätigen oder Versicherungen abzuschließen. Anbieter dieser Dienste müssen die erforderlichen Berechtigungen von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt erhalten haben. Um sich als Nutzer mit dem neuen Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die eID-Funktion eingeschaltet sein. Für den Einsatz am eigenen PC werden ein Kartenlesegerät und eine Treibersoftware benötigt. Eine fünfstellige PIN wird per Post zusammen mit der PUK und einem Sperrkennwort vom Ausweishersteller (Bundesdruckerei) übersandt. Außerdem dient die eID-Funktion auch als Alters- und Wohnortverifikation zum Beispiel an Automaten. Sie kann von den Ausweisinhabern grundsätzlich erst ab 16 Jahren verwendet werden. Die Online-Ausweisfunktion kann auf Wunsch jederzeit bei der Ausweisbehörde ein- oder ausgeschaltet werden. Wird der neue Personalausweis verloren oder gestohlen, kann die eID-Funktion bei der zuständigen Personalausweisbehörde gesperrt werden. Dazu wird neben einem Identitätsnachweis das Sperrkennwort, welches postalisch mit dem PIN-Brief zugegangen ist, benötigt. Die Sperrung wird sofort eingeleitet. Außerdem wird eine Sperrhotline unter der Rufnummer 0 18 01 / 33 33 33 (gebührenpflichtig) eingerichtet.
3. Qualifizierte elektronische Signatur (Elektronische Unterschrift)
Nach Erhalt des neuen Personalausweises kann ein Signaturzertifikat erworben werden, welches auf den Chip geladen wird. Dafür muss die eID-Funktion eingeschaltet sein. Das Signaturzertifikat ist bei zugelassenen Trustcentern (Zertifizierungsanbietern) erhältlich. Eine Liste ist auf der Webseite der Bundesnetzagentur eingestellt. Die Kosten von Signaturzertifikaten unterscheiden sich je nach Laufzeit und Anbieter. Für den Fall, dass der Personalausweis für die elektronische Signatur genutzt wird, muss die Unterschriftsfunktion bei Verlust oder Diebstahl separat gesperrt werden. Die Ausweisinhaber müssen sich dazu an den Anbieter wenden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Weitere Informationen stehen im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern zur Verfügung.
Weiterhin gilt, dass ein Personalausweis nicht verlängert werden kann, sondern er ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer neu zu beantragen. Der Antragsteller muss Deutscher und mit Hauptwohnsitz in Waltrop gemeldet sein. Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden, somit kann man sich nicht vertreten lassen. Die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises beginnt mit der Vollendung des 16. Lebensjahres. Über Ausnahmeregelungen zu diesem speziellen Punkt klären wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch auf. Zur Abholung des Personalausweises erhalten Sie vom Bürgerbüro eine schriftliche Benachrichtigung.
Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit:
Vorläufiger Personalausweis
Falls Sie einen Personalausweis so kurzfristig benötigen, dass Sie nicht bis zur Fertigstellung durch die Bundesdruckerei warten können, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dazu ist ein zusätzliches Lichtbild mitzubringen. Die Gebühr beträgt 10€.
Ein vorläufig ausgestellter Personalausweis hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Deshalb wird der vorläufige Personalausweis nur dann ausgestellt, wenn Sie gleichzeitig einen "normalen" Personalausweis beantragen.
Wenn Sie verreisen möchten, beachten Sie bitte, dass der vorläufige Personalausweis in vielen Ländern nicht anerkannt wird. Informationen zu den jeweiligen Einreisebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.