Neuer Personalausweis

Fischereischein

Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln und kann wahlweise für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung, die bei der unteren Fischereibehörde beim Kreis Recklinghausen abgelegt werden kann. Ein Fischereischein kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres erteilt werden. Er wird jeweils bis zum 31.12. ausgestellt bzw. verlängert.

Für Kinder vom 10. bis zum 16. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Er ist jeweils nur ein Jahr gültig.

Neu hinzu gekommen ist der Sonderfischereischein. Dieser Fischereischein ist für Personen gedacht, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann wahlweise für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt werden.

Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind.  

Fachbereiche
Kosten
Jugendfischereischein: 8,00 Euro; Jahresfischereischein: 16,00 Euro; Fünfjahresfischereischein: 48,00 Euro
Unterlagen
Nachweis über bestandene Fischereiprüfung; 1 Passbild; Personalausweis oder Reisepass