Bürgerservice

Befreiung von der Anschnallpflicht

Sie müssen sich aus gesundheitlichen Gründen von der allgemein geltenden Anschnallpflicht befreien lassen?

Aus dem ärztlichen Attest soll hervorgehen, dass das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Gurtpflicht befreit werden muss. Außerdem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose). 

Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können ebenfalls von der Gurtpflicht befreit werden.

Die Vorsprache kann durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Dann sind zusätzlich die Vollmacht und der Personalausweis oder der Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Fachbereiche
Kosten
27 Euro für eine einjährige Befreiung, 38 Euro für Befreiung bis zu drei Jahren, 55 Euro für eine unbefristete Befreiung. Für Schwerbehinderte fallen keine Gebühren an, wenn die Befreiung von der Anschnallpflicht aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich ist. Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass, Ärztliches Attest, Formloser Antrag