Wenn sich Ihre Adresse (durch Umzug) geändert hat, sind Sie verpflichtet, die Änderung in Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen.
Auch eine von Ihnen beauftragte Person (mit Ihrem Original-Personalausweis und Ihrer Vollmacht) kann die Angelegenheit für Sie in unserem Bürgerbüro erledigen.
Notwendige Unterlagen:
Wichtiger Hinweis:
Sollte kein ausreichender Platz mehr für die Änderung vorhanden sein, können die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros keine weitere Änderung vornehmen. In diesem Fall wenden Sie bitte direkt an das Straßenverkehrsamt in Marl.