
Auf Antrag erhält jede Person (natürliche oder juristische Person) Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Der Antrag ist persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter im Bürgerbüro zu stellen, wenn das Unternehmen oder die Betriebsstätte, der Beruf oder die Tätigkeit in Waltrop ausgeübt wird oder ausgeübt werden soll oder die Person in Waltrop gemeldet ist.
Die Auskunft selbst wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt, und zwar in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Auf die Bearbeitungszeit für die Ausstellung und Versendung hat die Stadt Waltrop keinen Einfluss.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister gibt es für
Wir fragen Sie deshalb nach dem Verwendungszweck und evtl. der Anschrift der Behörde, an die die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gesandt werden soll.