Untersuchungsberechtigungsschein


Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (UB-Schein) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Voraussetzung für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist, dass das Lebensalter der zu untersuchenden Person 14 Jahre ist, jedoch unter 18 Jahre und der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Waltrop sein.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden aus folgenden Anlässen ausgestellt:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben,
  • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung,
  • Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung,
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes,
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes / Bergamtes.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen sofort ausgestellt. Bitte bringen Sie Ihren Personal- oder Kinderausweis mit. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von Eltern bzw. Sorgeberechtigten abgeholt werden, die sich aber ebenfalls ausweisen müssen.

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