Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen (UB-Schein) nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Voraussetzung für die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist, dass das Lebensalter der zu untersuchenden Person 14 Jahre ist, jedoch unter 18 Jahre und der Hauptwohnsitz muss in der Stadt Waltrop sein.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden aus folgenden Anlässen ausgestellt:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird Ihnen sofort ausgestellt. Bitte bringen Sie Ihren Personal- oder Kinderausweis mit. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch von Eltern bzw. Sorgeberechtigten abgeholt werden, die sich aber ebenfalls ausweisen müssen.