Fundbüro


Das Fundbüro ist ein Bereich des Bürgerbüros im Rathaus-Altbau. Von hieraus wird der Verlierer umgehend benachrichtigt, wenn aus einer Fundsache Name und Anschrift hervorgehen.

Fundsachen sind Sachen, die der Besitzer verloren hat.

Findet eine Person einen Gegenstand in einer Behörde oder einem öffentlichen Verkehrsmittel, so muss der Finder die Sache unverzüglich an eine Angestellte/einen Angestellten der Behörde oder des Verkehrsmittels abgeben. In diesem Fall ist das Bürgerbüro nicht zu informieren.

Bei Auffinden von Sachen in anderen Bereichen hat der Finder folgende Pflichten:

  • Er muss den Fund unverzüglich dem Verlierer oder dem Bürgerbüro anzeigen,
  • er muss die Fundsache verwahren oder beim Bürgerbüro abliefern, falls diese es verlangt,
  • die Anzeigepflicht bei der Stadt Waltrop entfällt, wenn die Fundsache einen Wert von nicht mehr als 5,00 € hat.

Ansprüche des Finders:
Der Finder hat, wenn der Verlierer sich meldet, Anspruch auf

  • den Ersatz von Aufwendungen,
  • Finderlohn,
worauf er jedoch bei der Anmeldung des Fundes auch verzichten kann.

Werden Fundsachen innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nicht abgeholt, erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, sofern er nicht darauf verzichtet.
Ausnahmen bilden Fundtiere und kurzfristig verderbliche Sachen.

Im Bürgerbüro können Sie sich auch informieren, ob eine von Ihnen verlorene Sache aufgefunden und gemeldet wurde.

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Funde oder Verluste online in unserem Virtuellen-Fundbüro zu melden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung. Sie können Ihnen auch Informationen über eventuell anfallende Gebühren (z.B. bei Abholung einer Fundsache) oder die Höhe des Finderlohnes geben.

Fachbereiche