Hundesteuer

Das Halten von Hunden im Stadtgebiet Waltrop ist steuerpflichtig. Mit der Hundersteuer werden vor allem ordnungspolitische Ziele verfolgt. Die Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt ist der Hundehalter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Die gleiche Anmeldefrist gilt, wer mit seinem Hund nach Waltrop zieht.
Die Anmeldung kann entweder in Ihrem Bürgerbüro durch die Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks, durch eine formlose schriftliche Mitteilung oder telefonisch erfolgen.

Die Abmeldung bei Wegzug bzw. Abgabe oder bei Tod des Hundes kann in gleicher Weise erfolgen wie die Anmeldung. Beim Tod des Hundes sollte möglichst ein entsprechender Nachweis des Tierarztes beigefügt werden.

Die Steuer beträgt ab 1.1.2010 jährlich:

  • wenn nur ein Hund gehalten wird 84,00 €
  • wenn zwei Hunde gehalten werden 96,00 € je Hund
  • wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden 108,00 € je Hund.
  • Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen 252,00 € je Hund
Für bestimmte Personengruppen (z.B. einkommensschwache Personen, Blinde, Taube oder sonstige hilflose Personen) sind Steuerbefreiungen bzw. -ermässigungen vorgesehen.

Fachbereiche
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner