Führerschein - Ersatz bei Verlust
Der Euro-Führerschein im praktischen Kartenformat

Für die Ausstellung von Ersatzführerscheinen ist ausschließlich das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen in Marl zuständig.

Die Antragstellung kann jedoch auch im Bürgerbüro der Stadt Waltrop erfolgen.

Informationen: 

Wann muß ich einen neuen Führerschein beantragen? 

Der Inhaber muss den Verlust unverzüglich anzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen. 

Die Ausstellung eines neuen Führerscheins dauert ca. 3 -4 Wochen (unter Umständen aber auch länger).

Wo kann ich den Antrag stellen?
Welche Unterlagen benötige ich dafür? 

Den Antrag können Sie entweder bei der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort oder hier beim Straßenverkehrsamt in Marl stellen. Sofern Sie eine vorläufige Fahrbescheinigung benötigen, so reichen Sie bitte Ihren Verlustantrag beim Straßenverkehrsamt ein. Nur dort wird Ihnen das vorläufige Dokument ausgehändigt.

Für den Verlustantrag werden folgende Unterlagen benötigt:

Personalausweis; wurde dieser ebenfalls gestohlen oder verloren, so benötigen Sie eine vorläufigen Personalausweis oder gültigen Reisepass.
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Sollten Sie Ihren Führerschein nicht im Kreis Recklinghausen erworben haben, muss von der ausstellenden Behörde eine Abschrift angefordert werden.

Der neue Führerschein wird auf Wunsch auf eigenes Risiko per Post zugesandt.

Für den neuen Kartenführerschein wird eine Unterschrift von Ihnen auf einem speziellen Formular benötigt. Es ist daher leider nicht möglich, dass Sie jemandem eine Vollmacht erteilen, um den Antrag zu stellen. In jedem Fall müssen Sie daher selber den neuen Führerschein beantragen.

Auftauchen des alten Führerscheins 

In diesem Fall müssen Sie den Führerschein beim Straßenverkehrsamt abgeben. Wenn Sie den Führerschein als Erinnerung behalten wollen, können wir Ihnen den alten Führerschein entwertet zurücksenden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn Sie schon einen Kartenführerschein hatten. In keinem Fall berechtigt der Führerschein mehr zum Führen eines Fahrzeugs.

Ich habe ein Fahrverbot, aber der alte Führerschein ist verloren?

In diesem Fall müssen Sie einen neuen Führerschein und eine vorläufige Fahrberechtigung beantragen. Darüber hinaus müssen Sie über den Verlust Ihres Führerscheins eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dies können Sie hier beim Straßenverkehrsamt oder bei einem Notar tun. Die vorläufige Fahrberechtigung wird einbehalten (und an die Behörde gesandt, die das Fahrverbot erlassen hat), damit das Fahrverbot in Kraft treten kann. Bringen Sie daher bitte zusätzlich zu den anderen Unterlagen auch den Bescheid über das Fahrverbot mit, damit der Führerschein an die richtige Adresse und zum richtigen Aktenzeichen gelangt und Ihnen keine zeitliche Verzögerung entsteht.

Fachbereiche
Kosten
35,00 Euro