Eine Ummeldung muss erfolgen, wenn ein Betrieb, die Zweigniederlassung oder die Zweigstelle eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes umzieht.
Bei einem Wechsel bzw. einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes auf für das angemeldete Gewerbe unübliche Waren oder Leistungen, z.B. Handel mit Waren oder Leistungen, die über das bisher angemeldete Gewerbe nicht abgedeckt ist, ist ebenfalls eine Ummeldung erforderlich.
Bitte teilen Sie auch folgende Änderungen mit:
Wenn Sie persönlich in der Gewerbemeldestelle vorsprechen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Sofern Sie nicht persönlich vorsprechen möchten, können Sie Ihr Gewerbe online oder schriftlich anzeigen.
Dieser Gewerbeanzeige sind unbedingt beizufügen:
und "Zurück"
der Anwendung, da ansonsten die Überprüfung Ihrer Gewerbedaten fehlerhaft sein kann. Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt.
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