Freizeit- und Bildungspass

Informationen zum Waltroper Freizeit- und Bildungspass

 

 

Was ist der Waltroper Freizeit- und Bildungspass?

 

Der Rat der Stadt Waltrop hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2010 die Wiedereinführung eines „Waltroper Freizeit- und Bildungspasses“ beschlossen.
Mit diesem Pass möchte die Stadt Waltrop Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen eine stärkere Beteiligung an ihren Kultur-, Bildungs- und Freizeitangeboten und somit zugleich am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen.

 

 

 

Welche Vergünstigungen bietet der Freizeit- und Bildungspass?

 

Bei Vorlage des Waltroper Freizeit- und Bildungspasses wird eine preisliche Ermäßigung von in der Regel 50 % zum Besuch folgender städtischer Einrichtungen und Veranstaltungen gewährt:

  • Volkshochschule
  • Musikschule
  • Stadtbibliothek
  • Kulturbüro
  • Waltroper Parkfest (nur Vorverkauf)
  • Kinder- und Jugendbüro

 

 

Welche Ausnahmen und Besonderheiten gibt es?

  • Nachträgliche Ermäßigungen nach erfolgter Anmeldung sind nicht möglich.
  • Über eventuell weitere Vergünstigungen auf besondere Angebote oder für besondere Personenkreise sowie über Ausnahmen und Besonderheiten zu der 50 %igen Ermäßigung informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der v. g. städtischen Einrichtungen.

 

 

Wer kann den Waltroper Freizeit- und Bildungspass erhalten?


Waltroper Bürgerinnen und Bürger sowie in Waltrop gemeldete Personen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung oder der Inanspruchnahme eines Angebotes der städtischen Einrichtungen Bildung, Kinder, Jugend, Kultur und Sport über einen gültigen Bescheid über den laufenden Bezug einer der folgenden Leistungen verfügen:

  • Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem III. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem IV. Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) oder
  • Leistungen nach den §§ 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Jedes Familienmitglied, das das 15. Lebensjahr vollendet hat, erhält einen eigenen Freizeit- und Bildungspass, damit die Vergünstigungen unabhängig und individuell in Anspruch genommen werden können.

 

 

 

Wie erhalten Sie den Waltroper Freizeit- und Bildungspass?


Der Pass wird formlos und unbürokratisch auf Antrag und gegen Vorlage eines gültigen Leistungsbescheides über den laufenden Bezug einer der vorstehend genannten Leistungen (z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende) ausgestellt und ist jeweils für 1 Jahr gültig.

 

 

 

Wo erhalten Sie den Waltroper Freizeit- und Bildungspass?


Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII im

 

  • Bürgerbüro der Stadt Waltrop
    Rathaus-Altbau, Erdgeschoss, direkt am Foyer
    Tel.: 02309/930-355
    buergerbuero@waltrop.de
    Mo - Mi  08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr
    Do  08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
    Fr  08.00 - 12.30 Uhr
    und jeden 1. Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr

 

  • Seniorenbüro Stadt Waltrop
    (Rathaus-Altbau, Erdgeschoss, Zimmer 23)
    Tel.: 02309/930-332
    sozialamt@waltrop.de
    Mo - Mi  09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Do  09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
    Fr  09.00 - 12.00 Uhr

 

Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der

 

  • Fachgruppe Soziales
    Rathaus-Neubau, I. Obergeschoss, Zimmer 103
    Tel.: 02309/930-328
    marion.schneider@waltrop.de
    Mo - Mi  09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
    Do  09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
    Fr  09.00 - 12.00 Uhr