Friedhof - Grabstätten
Übersicht über die unterschiedlichen Grabstättenarten

Die unterscheidlichen Grabarten sind in Abschnitt IV (Grabstätten) in § 13 bis § 18 der Friedhofssatzung der Stadt Waltrop festgelegt.

Die Gräber werden unterschieden in

  • Reihengräber
  • benannte Reihengräber
  • anonyme Reihengräber
  • Reihengräber für Erdbeisetzungen von Kindern unter fünf Jahren (Kindergrab)
  • Urnenreihengräber
  • benannte Urnenreihengräber
  • anonyme Urnenreihengräber
  • Wahlgräber
  • benannte Wahlgräber
  • Urnenwahlgräber
  • benannte Urnenwahlgräber
  • Ehrengräber
  • Aschestreufeld

Reihengräber/Urnenreihengräber:

  • Der Reihe nach belegt
  • Besteht für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen
  • Kein Wiedererwerb möglich
  • Für Erdbeisetzungen oder Urnenbeisetzungen möglich
  • Beisetzung einer Leiche oder Urne je Reihengrabstätte

Reihengrab:

  • Kennzeichnung durch ein Grabmal möglich
  • Aufstellen von Kerzen oder Grabschmuck möglich
  • Pflege und Gestaltung durch den Nutzungsberechtigten

benanntes Reihengrab:

  • Auf besonderem eingesäten Grabfeld
  • Kennzeichnung durch ein Grabmal möglich
  • Aufstellen von Kerzen oder Grabschmuck nicht zulässig
  • Pflege durch die Stadt Waltrop (Kosten in der einmaligen Überlassungsgebühr enthalten)

anonymes Reihengrab:

  • Auf besonderem eingesäten Grabfeld
  • Kennzeichnung durch ein Grabmal nicht möglich
  • Aufstellen von Kerzen oder Grabschmuck nicht zulässig
  • Pflege durch die Stadt Waltrop (Kosten in der einmaligen Überlassungsgebühr enthalten)

Wahlgräber/Urnenwahlgräber:

  • Nutzungsrecht für 30 Jahre
  • Verleihung anlässlich eines Todesfalles oder ab Vollendung des 70. Lebensjahres
  • Mehrstellige Gräber möglich
  • Wiedererwerb möglich
  • Bei Wahlgrabstätten für Erdbeisetzungen ist auf einer Stelle die Beisetzung von einer Leiche und zwei Urnen oder die Beisetzung von vier Urnen möglich. Es ist auch zulässig, auf einer Stelle die Leiche eines Kindes unter einem Jahr und eines Familienangehörigen oder die Leichen von gleichzeitig verstorbenen Geschwistern unter fünf Jahren zu bestatten.
  • Bei Urnenwahlgräbern ist auf einer Stelle die Beisetzung von drei Urnen möglich.
  • Nutzungsrecht muss bei nachträglicher zusätzlicher Beisetzung verlängert werden
  • Nutzungsrecht wird vererbt
  • Kennzeichnung durch ein Grabmal möglich
  • Pflege und Gestaltung durch den Nutzungsberechtigten
  • Auf das Nutzungsrecht kann vorzeitig verzichtet werden

Benannte Wahlgräber/Urnenwahlgräber

Wie Wahlgräber, jedoch ist das Aufstellen von Grabschmuck nicht zulässig. Die Pflege wird durch die Stadt Waltrop durchgeführt.

Aschestreufelder

Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Dem Friedhofsträger ist vor Verstreuung der Asche die Verfügung von Todes wegen im Original vorzulegen

Fachbereiche
Ihre Ansprechpartnerin / Ihr Ansprechpartner
Kosten
Die jeweiligen Gebühren für Gräber entnehmen Sie bitte der "Friedhofsgebührensatzung der Stadt Waltrop".