In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Bisher galt dies nur für Jugendliche unter 16 Jahren. Kein Tabak an Jugendliche unter 18 Jahren Jugendschutzaushang
Jetzt werden von diesem Verbot auch die 16- und 17-Jährigen erfasst. Diese Verschärfung des Rauchverbotes hat der Bundestag mit dem Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens am 20. Juli 2007 beschlossen. Gastronomen haben daher zukünftig darauf zu achten, dass Jugendliche in ihren Räumen nicht mehr rauchen. Sie dürfen auch keine Tabakwaren an sie abgeben.
Zudem muss der Jugendschutzaushang entsprechend angepasst werden, indem entweder auf dem bisherigen Aushang in § 10 Abs. 1 die Worte "unter 16 Jahren" durchgestrichen werden oder ein neuer Jugendschutzaushang angebracht wird.