Allgemein
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er ist für jeden Bürger rechtsverbindlich. In der Regel wird er aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt. Während der Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung als Leitlinie vorgibt, geht es im Bebauungsplan um detaillierte, verbindliche Regeln für die Bebauung eines festgelegten Bereiches. Erforderlich ist ein Bebauungsplan für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung. Planungsermessen hat dabei die Gemeinde.
Inhalt
Der Bebauungsplan legt fest, was und wie in einem bestimmten Gebiet gebaut werden darf, also Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise usw. Er kann bestimmte Mindest- und / oder Höchstmaße für Baugrundstücke festlegen oder wie viel Fläche eines Grundstücks überbaut werden darf, wie die Gebäudestellung ist und vieles mehr. Anhaltspunkte für die Inhalte des Bebauungsplanes gibt der Festsetzungskatalog des § 9 BauGB.
Außerdem kann der Bebauungsplan vorgeben, welche Flächen eines Baugebietes für öffentliche Belange genutzt werden müssen, also zum Beispiel für Sport- und Spielanlagen, für Fußgängerbereiche, Stellplätze oder Parkanlagen. Er kann festlegen, wie Versorgungsanlagen- und leitungen geführt werden sollen, wo Sozialwohnungen errichtet werden dürfen, wo Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen erhalten werden sollen und vieles mehr.
Verfahrensablauf
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert oder aufgehoben werden. Das Verfahren nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes ist ähnlich für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung der Bezirksregierung. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes sind folgende Verfahrensschritte durchzuführen: