Adressänderung im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I

Wenn sich Ihre Adresse (durch Umzug) geändert hat, sind Sie verpflichtet, die Änderung in Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen.
Auch eine von Ihnen beauftragte Person (mit Ihrem Original-Personalausweis und Ihrer Vollmacht) kann die Angelegenheit für Sie in unserem Bürgerbüro erledigen.

Notwendige Unterlagen:

  • Geänderter Personalausweis (keine Kopie),
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I.
Für alle anderen Änderungen im Kfz-Schein, Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen in Marl zuständig.

Wichtiger Hinweis:
Sollte kein ausreichender Platz mehr für die Änderung vorhanden sein, können die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros keine weitere Änderung vornehmen. In diesem Fall wenden Sie bitte direkt an das Straßenverkehrsamt in Marl.

Fachbereiche
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 10,70 Euro.